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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Voraussetzungen:

1.1.1 Der Kunde fordert die gewünschten Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anmerkung dieser Geschäftsbedingungen bei Morris Butler (im weiteren kurz Auftragnehmer genannt) an. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.1.2 Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

1.1.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen die über die jeweiligen Inhalte der Verträge oder Geschäftsverbindung hinausgehen, sind nicht zulässig.

1.1.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber oder dessen Kunden, bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.

1.2 Softwarearbeiten

1.2.1 Voraussetzung für Arbeiten an Software ist , der Nachweis der Berechtigung des Endkunden, die vereinbarten Arbeiten an der Software durchführen zu lassen (z.B. Lizenzen).     

1.2.2 Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme vor den Arbeiten, in maschinenlesbarer Form zu sichern, und gewährleistet damit, daß diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Imfalle der Nichtbefolgung beseht kein Schadenersatzanspruch gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sich über die Einhaltung der Auftraggeberpflichten zu vergewissern.     

1.2.3 Es obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen Kunden, personenbezogene Daten vor dem Zugriff durch den Auftragnehmer oder dessen Beauftragten, der sich im Rahmen von Softwarearbeiten ergeben kann, zu sichern.

1.3 Consulting und Schulung

1.3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für das konkrete Vorhaben alle ihm zugänglich Informationen und Arbeitsmittel zur Verfügung, soweit der Auftragnehmer dies nicht schon von dem zu betreuenden Endkunden erhalten hat.

1.3.2 Für Schulungen und Fortbildungen, stellt der Auftraggeber beziehungsweise dessen  Kunde, die entsprechenden Räumlichkeiten, Geräte, sowie Anschlüsse  nach den derzeit üblichen  baulichen Vorschriften zur Verfügung.

1.4 Beratung

1.4.1 Gegenstand von Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind die Erteilung von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen, z.B. in folgenden Bereichen

                - EDV- und Informationstechnologien

                - Auswahl und Einsatz von Anwendungslösungen

                - Systementwurf, Anpassung und Integration von Hard- und Software.

1.4.2 Geschuldet ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlußfolgerungen mit dem Kunden erarbeitet sind.

1.4.3 Die Verantwortung für etwaige vom Auftragnehmer unterstützten Kundenprojekten und daraus resultierende Ergebnisse liegtbeim Auftraggeber bzw. dessen Kunden.

1.5 Arbeitsmittel

1.5.1 Der Auftraggeber oder dessen Kunde hat dem Auftragnehmer die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten, unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften, bereitzustellen.

 

§ 2 Leistungserbringung

2.1 Der Umfang, sowie die genaue Beschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, ergibt sich  - soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart - aus dem vom Auftragnehmer erstellten Angebot und den AGB’s.

2.2 Der Auftragnehmer wird nach Vertragsabschluß/Auftragserteilung geäußertes Änderungsverlangen des Kunden ausführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebung möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer dem Kunden innerhalb angemessener Frist die notwendigen Mehraufwendungen und/oder Terminverschiebungen mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen weiterer 14 Tage die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

2.3 Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich während der Regelarbeitszeit, von Montag - Freitag in der Zeit von 08:00 - 17:00 Uhr, an dem vereinbarten Ort. Einzelvereinbarungen über gesonderte Arbeitszeiten sind hiervon ausgenommen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber und Auftragnehmer.

2.4 Der Kunde trägt alle mit einem ggf. anfallenden Versand von Material verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden, etc.) und die Kosten für An- und Abtransport sowie Verpackung.

2.5 Dem Auftragnehmer sind zur Erfüllung seiner Aufgaben alle nötigen Zutrittsberechtigungen und Ausweise zum Betreten des Betriebsgeländes und Räumlichkeiten durch den Auftraggeber bzw. dessen Kunden, aus- bzw. zur Verfügung zu stellen.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Die Abrechnung erfolgt - sofern nicht anders vereinbart - nach Aufwand, zu den derzeit gültigen Stundensätzen oder den im Angebot aufgeführten Preise.

3.2 Handelt es sich um längerfristige Aufträge, so erfolgt eine Teilrechnungsstellung nach Ablauf eines Kalendermonats für die bereits abgeleisteten Arbeiten.

3.3 Für jeden Auftrag wird mindestens eine Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird voll berechnet.

3.4 Zusätzlich werden die Reisekosten nach den im Angebot ausgewiesenen Sätzen berechnet.

3.5 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jegliche Abzüge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.

3.6 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen, werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung durch den Auftragnehmer bedarf, ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 2% p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf die vereinbarte Vergütung geschuldet.

 

§ 4 Haftung und Gewährleistung

4.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt durchführen. Tritt dennoch ein Mangel auf, der von ihm zu vertreten ist, so verpflichtet er sich zur Mängelbeseitigung. Ist er dazu nicht innerhalb von 60 Tagen in der Lage, hat der Kunde das Recht auf Wandlung oder Minderung. Der Anspruch auf  Beseitigung von Mängeln muß schriftlich geltend gemacht werden.

4.2 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere nach §§ 631 ff. BGB ab Abnahme und nur dann, wenn nachweislich keine Änderungen durchgeführt wurden.

4.3 Die Haftung durch den Auftragnehmer ist für entgangene Gewinne, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden sowie für Schäden, deren Entstehung bei Auftragsannahme typischer Weise nicht vorhersehbar war, ausgeschlossen.

4.4 Die vertragliche und gesetzliche Haftung  des Auftragnehmers, auch für Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im übrigen ist die Haftung - unabhängig vom Rechtsgrund - auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

 

§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz, Einsatzort im Ausland

5.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

5.2 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des  Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß der Auftragnehmer dessen Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

5.3 Im Falle der Tätigkeit im Auslabd soll Deutsche Recht gelten.

 

§ 6 Nebenabreden und Vertragsänderungen

6.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Änderungen und Ergänzungen zu Aufträgen/Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 7 Gerichtsstand

7.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Aufträgen/Verträgen ist das Amtgericht Kaufbeuren.

 

§ 8 Schlußbestimmungen

8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB. Unwirksame Bestimmungen sind durch gesetzlich zulässige, dem Inhalt bzw. dem Willen des Auftragnehmers am nächsten kommende Gestalltung zu ersetzen.

8.2 Auf die abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand: Juni 2005

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